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   BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12   

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BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12 (https://dejure.org/2012,29762)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2012 - 1 WB 29.12 (https://dejure.org/2012,29762)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2012 - 1 WB 29.12 (https://dejure.org/2012,29762)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Auszug aus BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12
    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 (BVerwG 1 WB 37.10) verwarf daraufhin der Senat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung insoweit als unzulässig, weil das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers wegen der Zusage des Bundesministers der Verteidigung entfallen sei.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: .../12 -, die Gerichtsakte des Verfahrens BVerwG 1 WB 37.10 und die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12
    Wie bei dieser kommt auch hier eine Auferlegung von Kosten auf den Bund nicht in Betracht (zur Kostenentscheidung bei der "versteckten" Antragsrücknahme vgl. bereits Beschluss vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - BVerwGE 46, 81 ).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07

    Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12
    Denn bei den Untätigkeitsrechtsbehelfen der Wehrbeschwerdeordnung (§ 1 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) befindet die jeweils nächsthöhere Instanz nicht über die Verzögerung des Verfahrens und deren Ursachen oder Rechtfertigung, sondern über das von dem Soldaten mit dem Antrag, der Beschwerde oder der weiteren Beschwerde ursprünglich in der Sache verfolgte Begehren (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 29.07 - Rn. 37 m.w.N.; Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 1 Rn. 248, § 16 Rn. 23 f., § 17 Rn. 48).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Demgemäß befindet bei den Untätigkeitsrechtsbehelfen der Wehrbeschwerdeordnung (§ 1 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) die jeweils nächsthöhere Instanz nicht über die Verzögerung des Verfahrens und deren Ursachen oder Rechtfertigung, sondern über das vom Soldaten mit dem Antrag, der Beschwerde oder der weiteren Beschwerde in der Sache verfolgte Begehren (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 29. August 2012 - BVerwG 1 WB 29.12 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2013 - 1 WB 49.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: .../12 und .../12, die Gerichtsakten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 37.10 und BVerwG 1 WB 29.12 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender

    Seine Erledigungserklärung steht damit einer Rücknahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gleich, bei der - wie auch sonst in den Fällen einer verdeckten oder "versteckten" Antragsrücknahme - eine Auferlegung von Kosten auf den Bund nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - 1 WB 173.72 - BVerwGE 46, 81 und vom 29. August 2012 - 1 WB 29.12 - Rn. 9).
  • BVerwG, 08.04.2016 - 1 WDS-VR 11.15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer nicht-dienstpostengerechten

    Der Umstand, dass der Antragsteller sich mit diesem rechtlichen "Minus" zu seinem weiterreichenden Antrag vom 7. März 2016 (auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde) zufrieden gegeben hat, stellt sich vor dem dargelegten Hintergrund nicht als verdeckte Antragsrücknahme dar (zur Kostenentscheidung in einem solchen Fall, in dem eine Kostenbelastung des Bundes nicht in Betracht kommt, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - 1 WB 173.72 - BVerwGE 46, 81 und vom 29. August 2012 - 1 WB 29.12 - Rn. 9).
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